Der TÜV SÜD Industrie Service GmbH bescheinigt uns nach §62(1) AwSV, die Zulassung als Fachbetrieb nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz).
Somit können wir Verfugungen in LAU-Anlagen (Lagern, Abfüllen und Umschlagen) mit wassergefährenden Stoffen durchführen.
Zum Beispiel an: Tankstellen, Waschanlagen, u.ä.